Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg von 1920
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Dass sich die ehemals durch die Person des Herzogs Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha verbundenen Landesteile Coburg und Gotha nach dem Rücktritt des Herzogs immer weiter auseinanderbewegten, zeigte sich zum einen in der unterschiedlichen Auffassung darüber, ob man den gemeinschaftlichen Landtag weiter tagen lassen sollte oder nicht.
Am Vormittag des 14. Februar 1920 wurden der Staatsvertrag über die Vereinigung des Freistaats Coburg mit dem Freistaat Bayern und das dazugehörige Schlussprotokoll unterzeichnet.
Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern am 01. Juli 1920 galt es für Bayern, die staatsrechtlichen Verpflichtungen Coburgs bzw. dessen Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen zu lösen.
Die Eröffnung der Werrabahn vor 150 Jahren
Schon sechs Jahre nach dem Bau der ersten deutschen Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth, tauchten im Jahre 1838 Pläne auf, auch eine Bahn zu bauen, die den Süden mit dem Norden Deutschlands verbinden sollte. Dafür waren schon Aktien gezeichnet worden.
Quellen zur Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen Coburg und Bayern
Unter der Schirmherrschaft von
Prinz Andreas von Sachsen-Coburg und Gotha
Ansprechpartner Stadt Coburg
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