Für einen Anschluss an Thüringen sprach vor allem die historische Zusammengehörigkeit. Man war schon im alten Herzogtum mit Thüringen verbunden gewesen.
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Am 7. November 1920 erfolgten im Amtsbezirk Coburg Nachwahlen für den bayerischen Landtag.
„Mit einer überwältigenden Mehrheit hat sich 1920 die Coburger Bevölkerung für den Anschluß an Bayern entschieden.
Der Freistaat, der 1918 nach dem Wegfall der verfassungsrechtlichen Klammern, also des Herzogs und des gemeinschaftlichen Landtags von Coburg und Gotha, aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha hervorgegangen war, hatte rund 74.000 Einwohner, die sich auf eine Grundfläche von 562 km² verteilten. Haupterwerbszweig des Coburger Lands war die Land- und Forstwirtschaft.
Quellen zur Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen Coburg und Bayern
Unter der Schirmherrschaft von
Prinz Andreas von Sachsen-Coburg und Gotha
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