Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.
Beiträge
1920
Eintrag vom
14.02.1920
Eintrag vom
Am Vormittag des 14. Februar 1920 wurden der Staatsvertrag über die Vereinigung des Freistaats Coburg mit dem Freistaat Bayern und das dazugehörige Schlussprotokoll unterzeichnet.
1919
Eintrag vom
Nachdem sich die Coburger Bevölkerung gegen einen Anschluss ihres Landes an Thüringen ausgesprochen hatte und damit einen Anschluss an Bayern befürwortete, kam es zu einer Fortsetzung der Verhandlungen zwischen Bayern und Coburg.
1923
Eintrag vom
Gegen Ende des Jahres 1923 wurde der Bezirk Coburg ein Teil des Aufmarschgebietes für den „Grenzschutz Nordbayern“.
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Prinz Andreas von Sachsen-Coburg und Gotha
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