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1920
Eintrag vom

Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.

12.04.1919
Eintrag vom

Dass sich die ehemals durch die Person des Herzogs Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha verbundenen Landesteile Coburg und Gotha nach dem Rücktritt des Herzogs immer weiter auseinanderbewegten, zeigte sich zum einen in der unterschiedlichen Auffassung darüber, ob man den gemeinschaftlichen Landtag weiter tagen lassen sollte oder nicht.

1919
Eintrag vom

Nachdem Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha am 14. November 1918 auf seinen Thron verzichtet hatte und der Gemeinschaftliche Landtag von Coburg und Gotha nicht mehr existent war, stand der sich zu bildende Freistaat vor der großen Aufgabe der Abwicklung des Vermögens des bisher regierenden herzöglichen Hauses.