Eine der ersten Aufgaben der am 9. Februar 1919 gewählten Coburger Landesversammlung war die Ausarbeitung einer Verfassung.
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Nachdem sich die Coburger Bevölkerung gegen einen Anschluss ihres Landes an Thüringen ausgesprochen hatte und damit einen Anschluss an Bayern befürwortete, kam es zu einer Fortsetzung der Verhandlungen zwischen Bayern und Coburg.
Der ehemalige Leiter des Staatsministeriums von Sachsen-Coburg und Gotha, Abteilung A in Coburg, Staatsrat Dr. Hermann Quarck behielt auch nach dem Ende des Herzogtums seine dominierende Stellung im Verwaltungsapparat.
Nach der Vorlage des thüringischen Gemeinschaftsvertrags im Mai 1919 und den erfolgreichen Verhandlungen mit Bayern, die am 28. Juli 1919 ihren vorläufigen Abschluss gefunden hatte, war es nun an der Coburger Bevölkerung, sich zwischen einem Anschluss an Thüringen oder Bayern zu entscheiden.
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