Dass sich die ehemals durch die Person des Herzogs Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha verbundenen Landesteile Coburg und Gotha nach dem Rücktritt des Herzogs immer weiter auseinanderbewegten, zeigte sich zum einen in der unterschiedlichen Auffassung darüber, ob man den gemeinschaftlichen Landtag weiter tagen lassen sollte oder nicht.
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12.04.1919
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1919
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Nach der Vorlage des thüringischen Gemeinschaftsvertrags im Mai 1919 und den erfolgreichen Verhandlungen mit Bayern, die am 28. Juli 1919 ihren vorläufigen Abschluss gefunden hatte, war es nun an der Coburger Bevölkerung, sich zwischen einem Anschluss an Thüringen oder Bayern zu entscheiden.

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