26. Februar 1932: Das Ehrenbürgerrecht für Adolf Hitler

Hitler war am 25. Februar 1932 zum Regierungsrat in Brauschweig ernannt worden und hatte damit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das war die Voraussetzung, dass die Stadt Coburg ihm einen Tag später das Ehrenbürgerrecht verleihen konnte. Bereits zwei Tage zuvor(!) hatte die NSDAP einen entsprechenden Antrag in den Stadtrat eingebracht. Begründet wurde die Verleihung mit den Leistungen Hitlers. Dieser hätte Coburg 1922 vom „roten Terror“ befreit und damit den Grundstein für den erfolgreichen Aufstieg der NSDAP in Coburg gelegt. Einmal mehr fiel Coburg bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Hitler eine Vorreiterrolle zu: Coburg war die erste Stadt in Deutschland, die Hitler das Ehrenbürgerrecht zugestand.[1] Viele weitere sollten allerdings noch folgen.


[1]     Albrecht, Joachim: Die Avantgarde des „Dritten Reiches“. Die Coburger NSDAP während der Weimarer Republik 1922-1933. Frankfurt/Main 2005. (= Europäische Hochschulschriften. Reihe II. Geschichte und ihre Hilfswissenschaften. Band 1008). S. 130; Popp, Steffen: Coburgs Weg in den Nationalsozialismus 1919-1931: Die Etablierung des völkischen Antisemitismus und der Aufstieg der NSDAP. Offenbach am Main o. J. (Online unter: https://www.complifiction.net/wp-content/uploads/2012/03/Coburgs-Weg-ins-Dritte-Reich.pdf. Stand: 06. Januar 2010). S. 45; Finzel, Frank / Reinhart, Michael: Spuren: 175 Jahre Sparkasse Coburg. Hauptwege, Nebenwege, Irrwege. Stuttgart 1996. S. 286; Reinhart, Michael: Der Aufstieg der NSDAP in Coburg im Spiegel der Sparkassengeschichte. In: Zeitschrift für bayerische Sparkassengeschichte 13 (1999). S. 283-306. Hier S. 284.