Der Semmel-Rebell

Vor allem Kollegen gingen gerichtlich gegen den „Semmel-Rebell“ vor, weil er trotz Verbots verkaufte und damit ihre Sonntagsruhe störte. „Die Zeit war damals einfach reif dafür“, sagt der 45-jährige heute. Zum 1. November 1996 änderte der Bundestag das Bäckerarbeitsgesetz.
„Auch die, die damals gegen uns waren, machen jetzt ein gutes Geschäft.“ Bernard setzte sich im April 1995 erstmals über das noch geltende Verkaufsverbot an Sonntagen hinweg. Semmeln und Gebäck verkauften sich prächtig, bis die Polizei dem Spuk nach 47 Minuten ein Ende setzte. Beim zweiten Mal waren es nur noch 25 Minuten. Der „Rebell“ ließ sich nicht schocken, griff in die Trickkiste und gründete den „Verein des gemütlichen Sonntasfrühstücks“. Semmeln gab es nur noch gegen Mitgliedsausweis – Jahresbeitrag: eine Mark. Doch die Justiz wollte sich nicht an der Nase herumführen lassen. Das Landgericht Meiningen drohte Bernard mit 500.000 Mark Ordnungsgeld oder sechs Monaten Haft. 45.000 Markt an Anwaltskosten und Bußgeldern ließ sich der Franke den Semmel-Kampf kosten.
Heute bietet er seine Ware an 361 Tagen im Jahr an – wie viele der über 17.000 Bäckerbetriebe in Deutschland. Damit könne man richtig gut verdienen, heißt es beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.