Anna, Äbtissin des Klosters zu Sonnenfeld und die Tochter von Graf Herrmann zu Henneberg, verstarb am 2. Juli und wurde feierlich in der Klosterkirche beigesetzt.
Kaiser Karl V. bestätigte der Coburgischen Landesherrschaft den Weinzoll zu Gotha.
Auch Burggraf Albrecht zu Nürnberg und dessen Gemahlin erhielten vom Kaiser Privilegien für die Stadt Königsberg.
Sachsen-Coburgische Historia
Original von Georg Paul Hönn
Anno 1358. Ist Fräulein Anna / Graf Herrmanns zu Henneberg Tochter / welche wegen eines angebohrnen oder empfangenen Leibes-Schaden / in das Kloster Sonnenfeld gethan / und diesen Kloster einen Berg / so noch von ihr der Henneberg genannt wird / mit denen dreyen Dörffern / Medlitz / Leudendorff und Rieth bey Heldburg / nebst andern Orten mehr zugebracht / als Aebtißin daselbsten den 2. Julii gestorben und mitten im Chor vor den hohen Altar begraben worden / an deren Grag-Stein diese Worte stehen: Anno Domini M. CCC. L. VIII. Cal. Augusti obiit Anna Domina filia Comites de Henneberg secunda fundatrix. Dabey finden sich 4. Wappen / mit dem Stein / eines der Burggraffschafft Würtzburg / das andere ist gar vertretten / daß man nichts davon erkennen kann / das dritte der Brandenburgische Adler / das vierdte die Henne. Neben dem Altar oben an der Wand stehet eon Bildniß auff einen Löwen / so ein Tuch über den Haupt / ein Buch in der Hand und einen Steltz-Fuß hat.
In diesem Jahr erwiese sich Käyser Carl der IVte gegen die allhiesige Landes-Herrschafft dergestalt gnädig / daß er ihr / Krafft folgenden besondern Privilegii, welches ich / ob es gleich unter die Coburgische Geschichte nicht gehörig / wegen der darinnen begriffenen so Ruhmvollen Formalien / nicht zurückhalten / ihren zu Gotha habenden Wein-Zoll bestätigt.
Wir Karl von GOttes Gnaden / Römischer Käyser / zu allen Zeiten Merer des Reichs unbd Kunig zu Beheim / bekennen und thun kund öffentlich mit diesem Brieff / allen den / die ihn sehen / oder hören lesen / daß wir angesehen haben / die steten getreuen Dienste / die uns und dem heiligen Reiche die hoch-gebohrnen Friedrich / Balthasar und Willhelm / Landgrafen in Thüringen und Marggrafen zu Meißen / unser lieben Fürsten und Oheim offt nützlichen und unverdroßentlich gethan haben / und thun wollen und sollen in künfftigen Zeiten / und haben ihn bestetigt und bestetigen auch mit diesem Briefe und mit unsirn Käyserlichen Macht / und von unsirn sunderlichen Gnaden den Wein-Zoll / den Sie in der Stadt zu Gotha haben / also / daß sie und ihre Erben und Nachkummen denselben Wein-Zoll nehmen und auffheben sollen / als der vormals auch auff diese Zeit genummen und geben ist. Mit Urkund ditz Briefs versiegelt mit unsern Käyserlichen Insiegel. Der geben ist zu Prag / nach Christs Geburth / dreuzehenhundert Jahr / darnach in dem acht und funfftzigsten Jahr / an dem nächsten Donnerstag nach dem Sunntag / als man singet Reminiscere, unser Reiche in dem zwölfften und des Käyserthums in dem dritten Jare.
(L. S.) per Donnq. Cancellar.
Jo. Eystetten
Um diese Zeit wiederfuhr auch der Stadt Königsberg von Burggraf Albrechten und Sophien seiner Gemahlin durch Mittheilung besondere Privilegien, nicht wenige Gnaden-Bezeugung.