Ernst I. erhält das Herzogtum Gotha
Am 15. November entstanden neue staatliche Verhältnisse. Nach dem Aussterben des Gothaischen Stammhauses erhielt Ernst I. das Herzogtum Gotha, wofür er das Fürstentum Saalfeld an Meiningen abtrat. Der neue Staat erhielt die Bezeichnung Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.

