Mit der Abdankung des Herzogs und der Beseitigung des gemeinschaftlichen Landtags waren beide verfassungsrechtlichen Klammern zwischen den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha entfallen.
Beiträge
01.12.1918
Eintrag vom
1919
Eintrag vom
Der Freistaat, der 1918 nach dem Wegfall der verfassungsrechtlichen Klammern, also des Herzogs und des gemeinschaftlichen Landtags von Coburg und Gotha, aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha hervorgegangen war, hatte rund 74.000 Einwohner, die sich auf eine Grundfläche von 562 km² verteilten. Haupterwerbszweig des Coburger Lands war die Land- und Forstwirtschaft.
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