Der Freistaat, der 1918 nach dem Wegfall der verfassungsrechtlichen Klammern, also des Herzogs und des gemeinschaftlichen Landtags von Coburg und Gotha, aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha hervorgegangen war, hatte rund 74.000 Einwohner, die sich auf eine Grundfläche von 562 km² verteilten. Haupterwerbszweig des Coburger Lands war die Land- und Forstwirtschaft.
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1919
Eintrag vom

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Prinz Andreas von Sachsen-Coburg und Gotha
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