Die Flößerei von Thüringen nach Coburg Teil III

1802 wurde der Graben nördlich von Mönchröden vom „Finsteren Wäldchen“ bis zur „Lachen“ 175 Ruthen lang neu ausgehoben und auf 8 Schuh Breite gebracht. Durch diese Arbeit erfahren wir die Breite des Grabens: 1 Schuh = 31 cm, 8 x 31 = rund 2,50 m. 1 Ruthe = 12 Schuh = 3,72 m. Die Ausbesserungen von rund 650 m kosteten 11 Gulden und 10 Batzen. 1804 mußten andere Strecken verpfählt und mit Weiden ausgeflochten werden. Wieder andere Strecken wurden mit Erlen zur Befestigung des Ufers bepflanzt. 1808 wurden 508 Gulden und 46 Kreuzer ausgegeben, 1809 ungefähr 343 Gulden. Wieviel Geld mag wohl allein für die Reparaturen in den 285 Jahren ausgegeben worden sein? Schriftliche Angaben sind nur für die Zeit um 1800 zu finden.

Viel Ärger bereiteten die Floßknechte. In jedem Dorf wurden einige angeworben. Sie waren mit kräftigen Stangen ausgerüstet, die am Ende einen eisernen Haken trugen. Klemmte das Holz am Grabenrand, mußte es wieder frei gestoßen werden. Die Entlohnung der Floßknechte mit 30 Kreuzern täglich im Jahre 1800 war zwar nicht all zu hoch, stellte aber doch eine hübsche Nebeneinnahme dar, zumal noch täglich 2 Maß Flößbier eine Einkehr in die Dorfschenke ermöglichten. Deshalb erwartete man sehnlichst die Flößzeit, die jedes Jahr etwa 14 Tage bis drei Wochen dauerte, je nach Witterung von Mitte April bis Mitte Mai, manchmal etwas früher. Oftmals kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Flößknechten, oft waren die Knechte unbotmäßig. Einmal sah sich die Regierung genötigt, eine Punktation (Verordnung) zu erlassen: „Derjenige Floßknecht, welcher den Anordnungen des Floßwärters nicht augenblicklich Folge leistet, oder sich eines Exzesses (Ausschreitung) schuldig macht, wird mit angemessenem Arrest, im geringsten Grade 24 Stunden, aber unter erschwerenden Umständen, besonders bei Raufereien, mit einer körperlichen Züchtigung bestraft“. Des Öfteren wurde bei der Flöße Holz gestohlen. Es wurden dann Haussuchungen in den Dörfern durchgeführt.