Überqueren des Schlossplatzes verboten!
Foto: Aus dem Privatbesitz von Joachim Kortner
In den Fünfziger Jahren war das Überqueren des Schlossplatzes mit dem Fahrrad noch streng verboten. Im Jahr 1958 brachte mir eine Klassenkameradin vom Land ein Katerchen mit in den Unterricht am Albertinum. Auf dem Pilgramsroth aber war damals laut Mietvertrag im sozialen Wohnungsbau das Halten von Haustieren untersagt. So steckte ich mein Katerchen nach dem Unterricht in einen dicken Wintersocken, um es meiner Freundin zu schenken. Da ich es mit dem Verkehrsverbot auf dem Schlossplatz nicht so genau nahm, überquerte ich ihn auf meinem Rad. Aber der Pressefotograf einer bekannten Coburger Zeitung fotografierte mich bei meinem Verbrechen und rief mir danach noch einige Schimpfworte hinterher, nachdem ich bereits die Allee erreicht hatte. Etliche Tage danach hielt der blaue VW der Stadtpolizei Coburg neben mir, als ich mein Fahrrad gerade den Judenberg hinaufschob. Ein Polizist hielt mir das Foto unter die Nase. Leugnen war zwecklos. Das Foto sei ihnen von „der Presse“ zugeschickt worden. Am Nachmittag hatte ich mich dann bei einem Kommissar Kupfer auf Zimmer 14 einzufinden und musste 5 DM Strafe zahlen. Für mich bedeutete das damals das Taschengeld für zwei Monate.