Bündnis zu gegenseitigem Beistand zwischen Graf Friedrich von Henneberg und den drei Landgrafen zu Thüringen. Freiheiten des Landgrafen Friedrich für die Stadt Eißfeld bezüglich von Bürger- und Marktrechten, für die Stadt Rodach bezüglich von Marktrechten.

Sachsen-Coburgische Historia
Original von Georg Paul Hönn

Anno 1411. Hat sich Graf Friedrich von Henneberg / anderweit mit Friedrichen und Willhelmen / ingleichen Friedrichen / dem Jüngern / allen Landgrafen zu Thüringen / verbunden / daß einer den andern beystehen / und die Ambt-Leuthe zu Coburg und Heldburg / den jenigen Theil / der es von nöthen / hülffliche Hand biethen solle.

Damahlen wiederfuhr von Landgraf Friedrichen der Stadt Eißfeld diese Freiheit / daß alle vor und in der Stadt wohnhaffte Bürger / das Bürger-Recht haben / doch innerhalb der Stadt-Mauern brauen und schencken / deßgleichen auch Marckt daselbsten halten dorfften. Ingleichen erlaubte er auch der Stadt Rodach einen Dienstag Wochen-Marckt und drey Jahrmärckte / den ersten auff S. Georgen / den andern auff Bartholomäi / und den dritten auff Sonntag nach Faßnacht zu halte.