Beilegung der Streitigkeiten zwischen Markgraf Wilhelm zu Meißen und Erhart von Weihers durch Vermittlung Graf Friedrichs zu Henneberg. 40-tägiger Ablass und eine Karcnam des geistlichen Generalkommissars des Erzbischofs von Mainz, Bischof Hermann von Acon, für alle fleißigen Besucher der Kapelle zu Hoffstätten.

Sachsen-Coburgische Historia
Original von Georg Paul Hönn

Nachdeme Graf Friedrich zu Henneberg von Marggraf Wilhelmen zu Meißen und Ehrharten von Weihers in dieser beyder stritt Sachen / vor einen Schiedsmann erkieset worden / so theidigte solcher zu Coburg beye Theile dergestalt zusammen / daß aller Feindseeligkeiten zwischen Marggraf Wilhelmen und dem von Weihers sambt dessen Anhängern vorgewesen / abgethan und vergessen / diesem aber von jenem seine Antheile an denen Höffen / Güttern und Zehend zu Elsa / Heldritt / Ottowind / Colberg / Gelhaußen / Bachfeldt und Meder / wieder eingeräumet würden. Damahls gabe Hermannus Bischoff von Acon / als des Ertz-Bischoffs von Mayntz in geistlichen Sachen General-Commissarius, wegen des Chors in der Capellen zu Hoffstätten / welche zu Ehren des heiligen Mauritii, Laurentii Christophori Clementis, Nicolai, Mariae Magdalenae, und der 11000. Jungfern / der 14. Noth-Helffer und des Martirers Banthaleonis, deren Reliquin in dem Altar zu der rechten Hand ausserhalb des Chors liegen / erbaut / denen / welche diesen Ort an Festen und Kirchweihen fleißig und mit Andacht besuchen / zu solchen Zeiten 3. ave Maria beten und um den Kirchhof von diesem Gotteshauß 3. mahl gehen / 40. tägige Ablaß und eine Karcnam.