Von dem finstern Aberglauben, welcher zur Zeit des Mittelalters alle Gemüter beherrschte, blieben auch die Franken nicht verschont. Vor allem war es der Glaube an Hexen, der tief in den Gemütern der Leute eingewurzelt war. Bekam eine alte Frau rote Augen, so klagte man sie der Hexerei an. Man beschuldigte sie, mit dem Teufel ein Bündnis geschlossen  und ihm ihre Seele versprochen zu haben. Auch wurden besondere Orte als Teufelsplätze bezeichnet, weil man glaubte, dass hier der Teufel mit seiner Sippe zusammen käme. Als solche waren der Brunnen zum heiligen Kreuz, der Weiher und der Bausenberg bekannt. Hier hielt dann der Teufel in besonderen Nächten Tänze mit seiner Sippschaft ab und bewirtete sie mit Wein und Wecken. Sogar Kinder beschuldigte man derHexerei. So verurteilten die Richter einen zwölfjährigen Knaben zum Tode. Dieses Urteil wurde auch auf die grausamste Weise vollstreckt. Zuerst wurde das Opfer jener Verblendung mit dem Schwert hingerichtet, und dann wurde der Körper verbrannt. Zwei andere Knaben mussten zusehen und wurden mit gleicher Strafe bedroht, weil sie alle drei gutmütig bekannt hatten, dass sie auf dem Mantel gefahren. Freuen wir uns, dass jene Zeit des finstern Aberglaubens mit ihren trüben Schattenbildern vorüber ist, und dass der klare Quell vernunftgemäßen Denkens die vom finstern Geist des Aberglaubens entzündeten Scheiterhaufen ausgelöscht hat.