Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.
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1920
Eintrag vom
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Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern am 01. Juli 1920 galt es für Bayern, die staatsrechtlichen Verpflichtungen Coburgs bzw. dessen Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen zu lösen.

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