Mit der Abdankung des Herzogs und der Beseitigung des gemeinschaftlichen Landtags waren beide verfassungsrechtlichen Klammern zwischen den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha entfallen.
Schlagwortarchiv für: Staatsvertrag Coburg-Gotha
01.12.1918
Eintrag vom
1920
Eintrag vom
Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern am 01. Juli 1920 galt es für Bayern, die staatsrechtlichen Verpflichtungen Coburgs bzw. dessen Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen zu lösen.

Unter der Schirmherrschaft von
Prinz Andreas von Sachsen-Coburg und Gotha
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