Im Endausbau war die DDR-Grenze nicht nur mit dem mehrere Meter hohen Maschendrahtzaun mit Selbstschussgeräten, sondern auch durch Wachtürme und Minenstreifen befestigt. Erst in Folge des 1971 zwischen der Bundesrepublik und der DDR abgeschlossenen Grundlagenvertrages wurden die Sperranlagen teilweise entschärft und wenige Übergänge im Rahmen des „kleinen Grenzverkehrs“ geöffnet. Im Coburger Raum war ein solches „Nadelöhr“ an der Bundesstraße B 4 bei Rottenbach.
1970
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