Eintrag vom
Der Förster, dem im Jahre 1600 dieselbe vornahm und zu seinem Schutz einen Floßwärter und zwei Landsknechte zur Seite hatte, fand tatsächlich in fast allen Dörfern ziemliche Mengen. Als dann die Diebstähle überhand nahmen, erließ der Herzog eine geharnischte Verordnung.