Das Coburger Land im Schatten des „Eisernen Vorhangs“
Ein Beitrag von Hans-Jürgen Schmidt
Die Grenze der Freiheit – Eiserner Vorhang – Demarkationslinie – Zonengrenze – Landesgrenze – Innerdeutsche Grenze, so nannte man in den Jahren von 1946 – 1989 in der Bundesrepublik jene ursprünglich verwaltungstechnische Linie, die Deutschland, ohne die von den Sowjets und Polen annektierten Ostgebiete, in 2 politisch, wirtschaftlich und militärisch so unterschiedliche organisierte Teile aufspaltete, die nur noch vergleichbar war mit den Grenz- und Sperranlagen zwischen Nord- und Südkorea. Für deutsche Staatsangehörige war diese Grenze zu keinem Zeitpunkt eine Auslandsgrenze, dazu wurde sie ausschließlich von Seiten der DDR umfunktioniert (s. Bundesverfassungsgerichtsurteil v. 31.07.1973). Nach einer Statistik des früheren Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen wurden über 40 Eisenbahnhauptstrecken, Neben- und Kleinbahnen, rund 30 Autobahnen und Fernstraßen, 140 Landstraßen sowie Tausende von lokalen Verbindungswegen durch das Sperrsystem der DDR durchschnitten. Der gesamte innerdeutsche Personen- und Güterverkehr musste über nur 10 Straßenübergänge, 8 Eisenbahnübergänge und 2 Binnenschiffahrtsverkehrsverbindungen abgewickelt werden.