Bündnis zwischen Graf Friedrich von Henneberg und drei Landgrafen zu Thüringen
Bündnis zu gegenseitigem Beistand zwischen Graf Friedrich von Henneberg und den drei Landgrafen zu Thüringen. Freiheiten des Landgrafen Friedrich für die Stadt Eißfeld bezüglich von Bürger- und Marktrechten, für die Stadt Rodach bezüglich von Marktrechten.
Sachsen-Coburgische Historia
Original von Georg Paul Hönn
Anno 1411. Hat sich Graf Friedrich von Henneberg / anderweit mit Friedrichen und Willhelmen / ingleichen Friedrichen / dem Jüngern / allen Landgrafen zu Thüringen / verbunden / daß einer den andern beystehen / und die Ambt-Leuthe zu Coburg und Heldburg / den jenigen Theil / der es von nöthen / hülffliche Hand biethen solle.
Damahlen wiederfuhr von Landgraf Friedrichen der Stadt Eißfeld diese Freiheit / daß alle vor und in der Stadt wohnhaffte Bürger / das Bürger-Recht haben / doch innerhalb der Stadt-Mauern brauen und schencken / deßgleichen auch Marckt daselbsten halten dorfften. Ingleichen erlaubte er auch der Stadt Rodach einen Dienstag Wochen-Marckt und drey Jahrmärckte / den ersten auff S. Georgen / den andern auff Bartholomäi / und den dritten auff Sonntag nach Faßnacht zu halte.

