Beilegung der Streitigkeiten zwischen Markgraf Wilhelm zu Meißen und Erhart von Weihers

 

Beilegung der Streitigkeiten zwischen Markgraf Wilhelm zu Meißen und Erhart von Weihers durch Vermittlung Graf Friedrichs zu Henneberg. 40-tägiger Ablass und eine Karcnam des geistlichen Generalkommissars des Erzbischofs von Mainz, Bischof Hermann von Acon, für alle fleißigen Besucher der Kapelle zu Hoffstätten.

Sachsen-Coburgische Historia
Original von Georg Paul Hönn

Nachdeme Graf Friedrich zu Henneberg von Marggraf Wilhelmen zu Meißen und Ehrharten von Weihers in dieser beyder stritt Sachen / vor einen Schiedsmann erkieset worden / so theidigte solcher zu Coburg beye Theile dergestalt zusammen / daß aller Feindseeligkeiten zwischen Marggraf Wilhelmen und dem von Weihers sambt dessen Anhängern vorgewesen / abgethan und vergessen / diesem aber von jenem seine Antheile an denen Höffen / Güttern und Zehend zu Elsa / Heldritt / Ottowind / Colberg / Gelhaußen / Bachfeldt und Meder / wieder eingeräumet würden. Damahls gabe Hermannus Bischoff von Acon / als des Ertz-Bischoffs von Mayntz in geistlichen Sachen General-Commissarius, wegen des Chors in der Capellen zu Hoffstätten / welche zu Ehren des heiligen Mauritii, Laurentii Christophori Clementis, Nicolai, Mariae Magdalenae, und der 11000. Jungfern / der 14. Noth-Helffer und des Martirers Banthaleonis, deren Reliquin in dem Altar zu der rechten Hand ausserhalb des Chors liegen / erbaut / denen / welche diesen Ort an Festen und Kirchweihen fleißig und mit Andacht besuchen / zu solchen Zeiten 3. ave Maria beten und um den Kirchhof von diesem Gotteshauß 3. mahl gehen / 40. tägige Ablaß und eine Karcnam.