Das Bayerische Innenministerium entscheidet, dass die Coburger Bratwurst nicht unter die Räucherfleischverordnung fällt. Damit kann die traditionelle Art der Zubereitung auf Kiefernzapfen beibehalten werden.
Harald Sandner, Coburg im 20. Jahrhundert, S.329
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letzte Aktualisierung am 10.10.2012 10:57:32