Ortspolizeiliche Vorschrift von 1927 in der Stadt Coburg.
Auf dem Zeitstrahl anzeigen
Kraftdroschkentarif-Fahrpreisberechnung.
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I / 1-5 Personen am Tage einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 600 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM 1- Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 200 meter oder 3 Minuten Wartezeit.
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II /1-5 Personen am Tage einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 400 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM 1-Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 133 meter oder 3 Minuten Wartezeit.II /1-5 Personen am Tage einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 400 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM 1-Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 133 meter oder 3 Minuten Wartezeit.
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III /1-5 Personen in der Nacht einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 200 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM-1 Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 100 meter oder 3 Minuten Wartezeit.III /1-5 Personen in der Nacht einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 200 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM-1 Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 100 meter oder 3 Minuten Wartezeit.
I= Einfache Taxe. II="Normale" Taxe.III= Hohe Nachttaxe.
Für Fahrten in hochgelegene Stadtteile ist neben der einschlägien Taxe einn Sonderzuschlag,und zwarbei 1 bis 2 Personen von RM-50, und bei 3 und mehr Personen ein besonderer Kopfzuschlag von je RM-25 pro Person zu erheben.
Als hochgelegene Stadtteile werden folgende Straßen bezeichnet:
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Bergstraße-Elsässerstraße-Festungsstraße ab Haus Nr.5
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Gabelsbergerstraße-Glockenberg-Gustav Freytagweg-Hohestraße-Hutstraße ab Haus Nr.16
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Judenberg ab Haus Nr.6
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Klinge obere ab Haus Nr.5
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Klinge untere
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Langegasse
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Marienberg-Marschberg ab Hügelstraße
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Pilgramsrot ab Haus Nr.28
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Samuel Schmidtstraße
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Sandstraße-und Seidmannsdorferstraße ab Haus Nr.1.
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